Mitgliedschaft
Eine Beendigung der Mitgliedschaft ist nur bis zum Jahresende 31.12. möglich. Der Austritt aus dem Verein ist einem Vorstandsmitglied mitzuteilen. Erfolgt die Bekanntgabe erst nach dem 31.12., ist für dieses Jahr der Mitgliedsbeitrag noch zu entrichten. (Statuten des Vereins § 6 Absatz 2)

